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Abschoepfungsverfahren

Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren neue OGH-Entscheidung – 4 Punkte die Schuldner beachten sollten

Übersicht

Aktuelle OGH-Entscheidung zur Gesundheitsgefährdung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich eine wichtige Entscheidung getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf Schuldner im Abschöpfungsverfahren haben könnte. Der Fall betraf einen Schuldner, der einen ererbten Liegenschaftsanteil nicht herausgab und sich auf gesundheitliche Gründe berief. Der Schuldner behauptete, dass ein Umzug in eine Mietwohnung aufgrund einer Gleichgewichts- und Gangstörung seine Gesundheit gefährden würde. Der OGH entschied jedoch, dass der Schuldner strenge Nachweispflichten hat und überzeugende Beweise für die Gesundheitsgefährdung vorlegen muss. Im vorliegenden Fall konnte der Schuldner dies nicht nachweisen, weshalb das Abschöpfungsverfahren vorzeitig eingestellt wurde.

Obliegenheiten des Schuldners im Abschöpfungsverfahren

Im Rahmen eines Abschöpfungsverfahrens hat der Schuldner bestimmte Pflichten, sogenannte Obliegenheiten, zu erfüllen. Diese sind entscheidend, um die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung zu erhalten. Eine der wichtigsten Obliegenheiten ist die Herausgabe von Vermögen, das während der Rechtswirksamkeit der Abtretungserklärung von Todes wegen erworben wurde. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass das Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen wird.

Verletzt der Schuldner diese Obliegenheit, kann dies gravierende Folgen haben. Eine der schwerwiegendsten Konsequenzen ist die vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ohne Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass der Schuldner seine Schulden nicht los wird und weiterhin unter der Last der Verbindlichkeiten leiden muss.

Folgen einer vorzeitigen Einstellung

Die vorzeitige Einstellung eines Abschöpfungsverfahrens hat weitreichende und langfristige Konsequenzen. Besonders schwerwiegend ist die Bestimmung des § 201 Abs 1 Z 6 IO, die festlegt, dass der Schuldner für rund 20 Jahre keine erneute Entschuldung mittels eines neuen Abschöpfungsverfahrens beantragen kann. Dies stellt eine erhebliche Hürde dar und bedeutet, dass die betroffene Person über einen sehr langen Zeitraum keine Chance auf einen finanziellen Neuanfang mittels eines Abschöpfungsverfahrens hat. Dies ist insbesondere dann problematisch, wenn keine Chance besteht, dass der Schuldner mit seinen Gläubigern einen Zahlungsplan abschließen kann.

Diese Konsequenz unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung aller Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren. Ein Fehler oder eine Vernachlässigung der Pflichten kann dazu führen, dass der Schuldner über zwei Jahrzehnte hinweg keine Möglichkeit zur Entschuldung hat. Daher ist es essenziell, sich über alle Obliegenheiten im Klaren zu sein und diese gewissenhaft zu erfüllen.

Detaillierte Beurteilung des OGH

Im konkreten Fall stellte der OGH fest, dass der Schuldner seine Obliegenheiten verletzt hatte, indem er den ererbten Liegenschaftsanteil nicht herausgab. Der Schuldner hatte argumentiert, dass ein Umzug in eine Mietwohnung seine Gesundheit aufgrund einer Gleichgewichts- und Gangstörung gefährden würde. Der OGH befand jedoch, dass der Schuldner keine ausreichenden Beweise für diese Behauptung vorgelegt hatte.

Der OGH betonte, dass der Schuldner umfassende Nachweise hätte erbringen müssen, um eine Gesundheitsgefährdung glaubhaft zu machen. Ohne überzeugende medizinische Gutachten oder detaillierte ärztliche Bescheinigungen konnte der Schuldner nicht belegen, dass ein Umzug tatsächlich seine Gesundheit gefährden würde. Daher sah der OGH die Voraussetzungen für eine vorzeitige Einstellung des Abschöpfungsverfahrens als gegeben an und bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts.

Was bedeutet das für Schuldner?

Die Entscheidung des OGH verdeutlicht, dass Schuldner ihre Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren sehr ernst nehmen müssen. Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann zur vorzeitigen Einstellung des Verfahrens führen, was erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringt. Schuldner sollten daher folgende Punkte beachten:

  1. Obliegenheiten genau kennen und einhalten: Informieren Sie sich umfassend über Ihre Pflichten im Abschöpfungsverfahren. Unwissenheit schützt vor Konsequenzen nicht. Eine gründliche Kenntnis Ihrer Obliegenheiten ist der erste Schritt, um sicherzustellen, dass Sie keine Fehler machen.
  2. Vermögen offenlegen und herausgeben: Geben Sie ererbtes Vermögen wie vorgeschrieben heraus. Transparenz ist hier der Schlüssel. Versuchen Sie nicht, Vermögen zu verbergen oder sich um die Herausgabe zu drücken, da dies schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann.
  3. Gesundheitsprobleme rechtzeitig und umfassend dokumentieren: Wenn Sie gesundheitliche Gründe haben, die Ihre Fähigkeit zur Einhaltung der Obliegenheiten beeinträchtigen, stellen Sie sicher, dass diese gut dokumentiert und rechtzeitig vorgebracht werden. Medizinische Gutachten und ärztliche Bescheinigungen sind hierbei unerlässlich.
  4. Professionelle Unterstützung suchen: Ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ein erfahrener Anwalt kann Sie durch das komplexe Verfahren führen und sicherstellen, dass Sie keine Fehler machen, die Ihre Chancen auf eine Restschuldbefreiung gefährden könnten.

Die Einhaltung dieser Punkte kann entscheidend dafür sein, ob das Abschöpfungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird oder vorzeitig eingestellt wird. Die Entscheidung des OGH zeigt, dass die Gerichte eine strenge Linie verfolgen und nur in Ausnahmefällen von den Obliegenheitsverpflichtungen abweichen.

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