Sehr vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass man von Privatrecht spricht, wenn von Rechten und Pflichten zwischen „Rechtssubjekten“ (natürlichen und juristischen Personen) die Rede ist.
Sehr vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass man von Privatrecht spricht, wenn von Rechten und Pflichten zwischen „Rechtssubjekten“ (natürlichen und juristischen Personen) die Rede ist.