Sehr vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass man von Privatrecht spricht, wenn von Rechten und Pflichten zwischen „Rechtssubjekten“ (natürlichen und juristischen Personen) die Rede ist.
Sehr vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass man von Privatrecht spricht, wenn von Rechten und Pflichten zwischen „Rechtssubjekten“ (natürlichen und juristischen Personen) die Rede ist.
Mag. Markus Siebinger
1010 Wien
Krugstrasse 17/3
Mo. – Do.: 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr